Neue Formulare für die Arbeitslosenentschädigung


06.10.25 - Ab Oktober 2025 sind neue Formulare für die Arbeitslosenentschädigung verfügbar. Anpassungsbedarf für Betriebe, die ALE-Formulare via Software generieren.



Für die Arbeitslosenentschädigung werden per 6. Januar 2026 neue Formulare eingeführt. Diese werden neu anhand eines QR-Codes erkannt und die Angaben mittels einer Schrifterkennungssoftware gelesen. Eine einheitliche Darstellung der Felder und des QR-Codes werden damit unentbehrlich.  

Verwendung schon ab Oktober 
Die neuen Formulare werden bereits vor der Inbetriebnahme (Januar 2026) des neuen Auszahlungssystems eingeführt: Ab Oktober 2025 stehen auf arbeit.swiss unter dem Punkt «Neue Formulare ALE» die beiden Formulare «Arbeitgeberbescheinigung» und «Bescheinigung über Zwischenverdienst» zur Verfügung.  

Die bisher verwendeten Formulare können ab Januar 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte nutzen Sie ab dem Oktober 2025 diese neuen Dokumente. Arbeitgeber, welche die Formulare aus ihrer Software generieren, müssen diese entsprechend anpassen.  

Zur Website arbeit.swiss

Direkt zu den neuen Formularen  

Detaillierte Informationen des SECO

Seit 2017 arbeitet das SECO zusammen mit den Arbeitslosenkassen sowie den weiteren Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) an der Entwicklung eines neuen Auszahlungssystems zur Abwicklung der Leistungen der ALV (ASAL2.0). In den Jahren 2023 und 2024 wurde für die Teilbereiche Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung bereits auf das neue System umgestiegen.  

Am 6. Januar 2026 wird die SAP-basierte Lösung nun auch für den Hauptbereich Arbeitslosenentschädigung eingeführt. Die Umstellung auf ASAL 2.0 bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Unter anderem wurden die Formulare der Arbeitslosenentschädigung überarbeitet und neu gestaltet. Die Formulare werden neu anhand eines QR-Codes erkannt, die Angaben mittels einer Schrifterkennungssoftware gelesen und direkt ins ASAL 2.0 übergetragen.  

Aus diesem Grund ist die identische Darstellung der Felder und des QR-Codes unentbehrlich. Die bisher verwendeten Formulare können ab Januar 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.  

Für eine effiziente Datenverarbeitung ab Januar 2026 werden die neuen Formulare bereits vor der Inbetriebnahme des neuen Auszahlungssystems eingeführt. Im Oktober 2025 werden alle überarbeiteten Formulare auf arbeit.swiss aufgeschaltet.

Damit die Arbeitgeber, welche Formulare aus ihrer Software generieren, diese entsprechend anpassen können, werden die beiden Formulare «Arbeitgeberbescheinigung» und «Bescheinigung über Zwischenverdienst» unter Neue Formulare ALE ab Oktober 2025 im Voraus zur Verfügung. Bitte nutzen Sie ab dem Oktober 2025 diese neuen Dokumente.

Der Bereich «Internationales», in dem insbesondere die «Arbeitgeberbescheinigung international» zur Anwendung kommt, wird nicht auf das neue System umgestellt. Der aktuelle Prozess wird weitergeführt und die bisherigen Formulare werden weiterverwendet.  

Kontakt  
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das SECO gerne unter der folgenden E-Mail-Adresse zur Verfügung:  
 

Torna all'elenco